Stromanbieterwechsel ab 6. Juni: Das ändert sich für Verbraucher
Ab dem 6. Juni 2025 wird der Wechsel des Stromanbieters deutlich schneller und effizienter – zumindest technisch. Neue Regelungen ermöglichen einen Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden, sofern der vorherige Vertrag ausgelaufen ist. Energieexpertin Claudia Kreft von der Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, was das für Verbraucher bedeutet und worauf besonders bei Umzügen geachtet werden muss.
Wechsel in 24 Stunden – was bedeutet das konkret?
Ein echter Sofortwechsel ist weiterhin nicht möglich, da Kündigungsfristen bestehen bleiben. Wer etwa vier Wochen Kündigungsfrist hat, muss diese wie bisher einhalten. Doch nach Vertragsende kann der neue Anbieter bereits am nächsten Werktag liefern.
Diese Neuregelung soll nicht nur Wartezeiten verkürzen, sondern auch den Wettbewerb im Strommarkt ankurbeln. Anbieter erhalten bessere Chancen, mit attraktiven Konditionen neue Kunden zu gewinnen – ein Vorteil, der sich langfristig auch für Verbraucher bezahlt machen kann.
Warum dauerte der Wechsel bisher so lange?
Obwohl der Vertrag fristgerecht gekündigt war, verzögerte sich der Wechsel oft um Wochen. Ursachen waren unter anderem:
Langwierige Abstimmungen zwischen Netzbetreiber und bisherigem Anbieter
Probleme bei technischen Schnittstellen
Verzögerungen bei der Datenübermittlung (z. B. Zählerstände)
Diese Hindernisse führten dazu, dass viele Wechselvorgänge zur Geduldsprobe wurden.
Wichtig: Die MaLo-ID wird zur Schlüsselinformation
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine elfstellige Kennziffer, die jeder Verbrauchsstelle zugeordnet ist. Sie bleibt konstant, auch wenn sich etwa die Zählernummer durch einen Gerätewechsel ändert.
Ab dem 6. Juni ist diese Nummer für den Stromanbieterwechsel unverzichtbar. Verbraucher sollten jedoch vorsichtig sein: Wer MaLo-ID oder Zählernummer leichtfertig weitergibt, riskiert, dass Dritte ungewollt Verträge abschließen oder kündigen.
Wichtig: Der eigene Energieversorger kennt die Daten bereits – niemand sonst sollte sie bekommen, auch nicht an der Haustür oder am Telefon.
Was ändert sich beim Umzug?
Bislang war es problemlos möglich, den Stromvertrag auch nach dem Umzug rückwirkend zu kündigen – bis zu sechs Wochen später. Das wird ab 6. Juni 2025 nicht mehr möglich sein.
Wer z. B. am 1. Juli in eine neue Wohnung zieht und sich erst am 10. Juli um einen Stromvertrag kümmert, landet automatisch in der oft teureren Grundversorgung. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr zulässig.
Tipp: Frühzeitig um die Stromversorgung kümmern, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.
Problemfall: Der Vormieter kündigt nicht
Wird der Stromvertrag vom Vormieter nicht rechtzeitig gekündigt, läuft dieser weiter – auch wenn der neue Mieter eingezogen ist. Der Nachmieter steckt dann in einer schwierigen Lage: Der Vertrag gilt weiter, der Verbrauch läuft über denselben Zähler.
Die Aufteilung der Stromkosten muss dann individuell geregelt werden. Um solchen Konflikten vorzubeugen, sollten neue Mieter den Stromanbieter frühzeitig informieren und zum Einzug einen eigenen Vertrag abschließen.
Fazit: Schnellere Wechsel, aber auch mehr Verantwortung
Mit der Neuregelung zum 6. Juni wird der Stromanbieterwechsel einfacher und schneller – allerdings nur für gut informierte Verbraucher. Wer sich rechtzeitig kümmert, kann profitieren. Wer zu spät reagiert, muss mit höheren Kosten und bürokratischem Aufwand rechnen.
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